LKW - Weiterbildung C 95
gemäß Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer - GWV
Wer benötigt diese Ausbildung? Alle Lenker die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich Fahrzeuge lenken, für die eine Lenkerberechtigung der Klasse C/C1 oder D erforderlich ist und die den Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben und ihn nach dem 10.09.2014 weiterverwenden wollen.
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Nächster Kurs: Jänner / Februar 2012 Gerne informieren wir Sie sobald der genaue Terminplan feststeht, bitte hinterlassen Sie hierzu Ihre Kontaktdaten unter office@steiner-entsorger.at oder 07258 29129. Teilnehmerzahl: max. 17 Personen pro Kurstermin Veranstaltungsort: ABZ Steyrtal, Gewerbestr. 4, 4595 Waldneukirchen (OÖ) Die Kursgebühr pro Person und Kurs variiert je nach Modul Anmeldung unter office@steiner-entsorger.at, per Fax unter 07258 29129-11 oder telefonisch unter 07258 29129.
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Allgemeine Information Wer ist betroffen? Jeder "Kraftfahrer" der im Personen- und Güterbeforderungsgewerbe (über 3,5 t Gesamtgewicht) tätig ist. Wie wird die Grundqualifikation bzw. Weiterbildung auf der Straße nachgewiesen? Im Führerschein wird die Kennzahl "95 mit dem Ablaufdatum" unter dem Punkt Beschränkungen (12.) vermerkt. Wer braucht die Weiterbildung? Umfang der Weiterbildung? Jeder Buslenker der den D Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben hat und ihn beruflich nach dem 10.09.2013 verwenden will. 42 Stunden Präsenzunterricht in Praxis und/oder Theorie. Jeder LKW - Lenker der den C Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben hat und ihn beruflich nach dem 10.09.2014 verwenden will. 35 Stunden Präsenzunterricht in Praxis und/oder Theorie Wie lange ist die Weiterbildung gültig? 5 Jahre ab dem Einreichen bei der austellenden Führerscheinbehörde. Das erst gemachte Modul darf nich älter als 5 Jahre , beim Einreichen, sein. Im Führerschein ist neben dem "95" iger Code das Ablaufdatum vermerkt. Wer braucht die Weiterbildung nicht? Grundsätzlich kann gesagt werden: Details zur Weiterbildung LKW: Wie Weiterbildung ist in 5 Modulen zu je 7 Stunden Unterricht unterteilt. Die 5 Module sind nicht aufbauend und haben somit keine Reihenfolge. Innerhalb von 5 Jahren muss jedes der 5 Module gemacht werden. Es ist keine Prüfung abzulegen. Eine Weiterbildung darf nur an einer vom Land zertifizierten Ausbildungsstätten absolviert werden.
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